Rechtsprechung
   OLG Jena, 25.01.2006 - 9 W 692/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3253
OLG Jena, 25.01.2006 - 9 W 692/05 (https://dejure.org/2006,3253)
OLG Jena, Entscheidung vom 25.01.2006 - 9 W 692/05 (https://dejure.org/2006,3253)
OLG Jena, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 9 W 692/05 (https://dejure.org/2006,3253)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    Nr. 3105 S. 2 Abs. 1 Nr. 2 VV RVG, § 331 Abs. 3 ZPO
    Zum Anfall einer Terminsgebühr im schriftlichen Vorverfahren nach § 331 Abs. 3 ZPO bei fehlender Antragstellung des Anwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versäumnisurteil ohne entsprechenden Antrag des Prozessbevollmächtigten des Klägers; Festsetzung einer fiktiven Terminsgebühr bei Erlass eines Versäumnisurteils ohne Antragstellung der erstattungsberechtigten Partei; Bewirkung des vorgeschriebenen Verfahrensablaufs einer ...

  • Judicialis

    VV RVG Nr. 3105 S. 2 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 331 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Terminsgebühr trotz verfahrenswidrigem Versäumnisurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1196
  • Rpfleger 2006, 289
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 29.05.1984 - 10 W 99/84

    Versäumnisurteil; Antrag; Schriftliches Verfahren; Verhandlungsgebühren

    Auszug aus OLG Jena, 25.01.2006 - 9 W 692/05
    Das OLG Düsseldorf hat die Auffassung vertreten, dass schon nach dem Gesetzeswortlaut der Gebührenanfall von einem entsprechenden Antrag des Anwalts abhänge und als Ausgleich für seine mit erhöhter Verantwortung verbundene schriftsätzliche Vorarbeit gedacht sei (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1984, 950; so auch Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, Nr. 3105 VV, Rn. 19).
  • OLG Koblenz, 25.01.1996 - 5 U 714/95
    Auszug aus OLG Jena, 25.01.2006 - 9 W 692/05
    Dem gegenüber wollen das OLG Koblenz (vgl. WM 1997, 1566, 1567) und das LG Köln (vgl. MDR 2001, 1018) für den Fall der Säumnis des Beklagten in der Stellung des Sachantrags zugleich einen konkludenten Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils sehen, da davon auszugehen sei, dass der Kläger den Erfolg des Sachantrags auf jedem verfahrensrechtlich zulässigen Weg erstrebe.
  • LG Köln, 08.06.2001 - 9 T 90/01

    Rechtsanwaltsvergütung: Verhandlungsgebühr bei Erlass eines nicht beantragten

    Auszug aus OLG Jena, 25.01.2006 - 9 W 692/05
    Dem gegenüber wollen das OLG Koblenz (vgl. WM 1997, 1566, 1567) und das LG Köln (vgl. MDR 2001, 1018) für den Fall der Säumnis des Beklagten in der Stellung des Sachantrags zugleich einen konkludenten Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils sehen, da davon auszugehen sei, dass der Kläger den Erfolg des Sachantrags auf jedem verfahrensrechtlich zulässigen Weg erstrebe.
  • BGH, 24.01.2017 - VI ZB 21/16

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall der Terminsgebühr bei Erlass eines

    bb) Demgegenüber überwiegt die Auffassung, die Gebühr nach Nr. 3105 Anm. Abs. 1 Nr. 2 VV RVG falle auch dann an, wenn das Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO ohne den erforderlichen Antrag ergeht (z.B. KGR Berlin 2008, 806, 807; OLG München, FamRZ 2008, 913, 914; OLG Jena, MDR 2006, 1196, 1197; Hansens, RVGreport 2006, 321, 323; Mayer in: Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 6. Aufl., Nr. 3105 VV Rn. 17; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 22. Aufl., VV 3105 Rn. 33; AnwK-RVG/Onderka, RVG, 7. Aufl., VV 3105 Rn. 38; Schneider, RVGreport 2013, 82; Hartung/Schons/Enders/Schons, 3. Aufl., Nr. 3105 VV Rn. 22 f.).
  • OLG Oldenburg, 20.05.2008 - 13 WF 91/08

    Nichtentstehung einer Terminsgebühr bei vorliegendem Verfahrensfehler eines

    Überdies müsse der Kläger gemäß § 139 ZPO auf das Fehlen des Antrags hingewiesen werden und der Beklagte werde durch die Festsetzung der Gebühr nicht beschwert (Thüringer OLG, MDR 2006, 1196. OLG München, JurBüro 2007, 589).
  • KG, 11.03.2008 - 1 W 332/06

    Terminsgebühr bei Erlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen Vorverfahren

    Allerdings ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten, ob die 0, 5 Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG auch dann entsteht, wenn das Gericht ein Versäumnisurteil erlässt, obwohl ein Antrag nach § 331 Nr. 3 ZPO, wie im vorliegenden Fall, nicht gestellt worden ist (dafür: OLG Jena, OLGR 2006, 280 mit zustimmender Anmerkung Schons AGS 2006, 228 ff.; OLG München, JurBüro 2006, 589; Hartung/Schons, RVG, 2. Aufl., Nr. 3105 VV Rdn. 14, 15; Riedel/Sußbauer/Keller, RVG, 9. Aufl., VV Teil 3 Abschnitt 1 Rdn. 63; Bischof, RVG 2. Aufl. Nr. 3105 VV Rdn. 40; a.A. Gerold/Müller-Rabe a.a.O. Nr. 3105 VV Rdn. 23 m.w.N.).
  • OLG München, 27.11.2006 - 11 W 2770/06

    Voraussetzung für die Entstehung einer Terminsgebühr

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Rechtsprechung
   KG, 01.11.2005 - 1 W 334/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4223
KG, 01.11.2005 - 1 W 334/05 (https://dejure.org/2005,4223)
KG, Entscheidung vom 01.11.2005 - 1 W 334/05 (https://dejure.org/2005,4223)
KG, Entscheidung vom 01. November 2005 - 1 W 334/05 (https://dejure.org/2005,4223)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • webshoprecht.de

    Gebühren für die anwaltliche vorgerichtliche Tätigkeit in Wettbewerbssachen gehören nicht zu den Prozesskosten und sind von der Kostenfestsetzung ausgeschlossen

  • aufrecht.de

    Festsetzung von Abmahnkosten im gerichtlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Zur Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Kosten; Kostenerstattung einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung; Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Abmahnung eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 103; ; ZPO § 104; ; RVG VV Nr. 2400

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 § 103 § 104; RVG -VV Nr. 2400
    Art der Kosten einer Abmahnung nach dem Unterlassungsklagengesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Gebühren für die anwaltliche vorgerichtliche Tätigkeit in Wettbewerbssachen sind von der Kostenfestsetzung ausgeschlossen

  • nomos.de PDF, S. 39 (Leitsatz)

    Kosten einer Abmahnung nach UKlaG, Kostenfestsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2006, 289
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03

    Selbstauftrag

    Auszug aus KG, 01.11.2005 - 1 W 334/05
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Abmahnung eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht dann nicht notwendig, wenn der Abmahnende selbst über eine hinreichende eigene Sachkunde zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung eines unschwer zu erkennenden Wettbewerbsverstoßes verfügt (BGH, NJW 2004, 2448).

    Selbst wenn man aber § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO als Sonderregelung für das gerichtliche Verfahren nicht auf die außergerichtliche Abmahnung anwendet (so BGH, NJW 2004, 2448 für § 91 Abs. 2 Satz 4 ZPO), wäre mit den beschränkten Aufklärungsmöglichkeiten des Kostenfestsetzungsverfahrens zu ermitteln, ob es sich bei den angegriffenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur um eine typische und durchschnittlich schwer zu verfolgende Verletzung des Verbraucherschutzes handelt und die Beauftragung eines Anwalts mit der Abmahnung deshalb nicht erforderlich war.

  • BGH, 22.12.2004 - XII ZB 94/04

    Festsetzung der Anwaltsgebühren für die Einbeziehung einer bislang nicht

    Auszug aus KG, 01.11.2005 - 1 W 334/05
    Dementsprechend sind Gebührenansprüche des Rechtsanwalts gegen seinen Auftraggeber nach Nr. 2400 bis 2403 VV (RVG), die auf vorprozessualer Tätigkeit des Anwalts beruhen, grundsätzlich von der Kostenfestsetzung ausgeschlossen (vgl. BGH JurBüro 2005, 261 für § 118 BRAGO).

    Tätigkeiten des Rechtsanwalts aber, die außerhalb des Prozessgeschehens vorgenommen werden, sind aus der Prozessakte nicht ersichtlich, jedenfalls nicht in dem Maße, dass sie eine Überprüfung, wie sie im Rahmen der Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV (RVG) erforderlich sind, ermöglichen (BGH, JurBüro 2005, 261 = RVGReport 2005, 114).

  • OLG Hamburg, 18.01.2005 - 8 W 296/04

    Festsetzung der Kosten vorgerichtlicher Abmahnungen

    Auszug aus KG, 01.11.2005 - 1 W 334/05
    Die hierdurch entstandenen Kosten sind mithin den vorgerichtlichen Mahnauslagen gleichzustellen, wie diese nur nach materiell-rechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen und gesondert einzuklagen (Palandt/ Bassenge, a.a.O., § 5 UKlaG, Rn. 6; ebenso für die Abmahnung nach UWG: OLG Zweibrücken JurBüro 2005, 313; OLG Frankf./M. RVG Report 2005, 196; OLG Hamburg, Beschluss vom 18.1.2005 - 8 W 264/04 - MDR 2005, 898; JurBüro 1993, 487; OLG Koblenz JurBüro 1981, 1090 m.w.N.; Zöller, ZPO, § 91 Rdnr. 13).
  • OLG Zweibrücken, 06.12.2004 - 4 W 162/04

    Kostenfestsetzung in Wettbewerbssachen: Nichtberücksichtigung anwaltlicher

    Auszug aus KG, 01.11.2005 - 1 W 334/05
    Die hierdurch entstandenen Kosten sind mithin den vorgerichtlichen Mahnauslagen gleichzustellen, wie diese nur nach materiell-rechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen und gesondert einzuklagen (Palandt/ Bassenge, a.a.O., § 5 UKlaG, Rn. 6; ebenso für die Abmahnung nach UWG: OLG Zweibrücken JurBüro 2005, 313; OLG Frankf./M. RVG Report 2005, 196; OLG Hamburg, Beschluss vom 18.1.2005 - 8 W 264/04 - MDR 2005, 898; JurBüro 1993, 487; OLG Koblenz JurBüro 1981, 1090 m.w.N.; Zöller, ZPO, § 91 Rdnr. 13).
  • OLG Hamburg, 11.01.1993 - 8 W 3/93
    Auszug aus KG, 01.11.2005 - 1 W 334/05
    Die hierdurch entstandenen Kosten sind mithin den vorgerichtlichen Mahnauslagen gleichzustellen, wie diese nur nach materiell-rechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen und gesondert einzuklagen (Palandt/ Bassenge, a.a.O., § 5 UKlaG, Rn. 6; ebenso für die Abmahnung nach UWG: OLG Zweibrücken JurBüro 2005, 313; OLG Frankf./M. RVG Report 2005, 196; OLG Hamburg, Beschluss vom 18.1.2005 - 8 W 264/04 - MDR 2005, 898; JurBüro 1993, 487; OLG Koblenz JurBüro 1981, 1090 m.w.N.; Zöller, ZPO, § 91 Rdnr. 13).
  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus KG, 01.11.2005 - 1 W 334/05
    Auch in den vom Antragsteller erwähnten Fällen ist die Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Kosten für Privatgutachten nur ausnahmsweise und nur dann zu bejahen, wenn die Prozessbezogenheit dieser Kosten eindeutig ist (vgl. BGH NJW 2003, 1398 zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen).
  • OLG Hamburg, 10.01.2005 - 8 W 293/04

    Umfang der Kostenfestsetzung in einem wettbewerbsrechtlichen einstweiligen

    Auszug aus KG, 01.11.2005 - 1 W 334/05
    Diese Aufwendungen gehörten zu den Vorbereitungskosten des Verfügungsverfahrens, weil die Abmahnung erforderlich sei, um den Verletzten von dem Kostenrisiko des § 93 ZPO freizustellen (ebenso OLG Hamburg, Beschluss vom 10.1.2005 - 8 W 293/04 - zfs 2005, 201; von Eicken, Kostenfestsetzung (18. Auflage) Rdnr. B 344; Göttlich/Mümmler/Rieber/Ranke, RVG, 1. Aufl., Stichwort: Mahnungen Nr. 1.2).
  • KG, 15.09.1987 - 1 W 1631/87
    Auszug aus KG, 01.11.2005 - 1 W 334/05
    Allerdings hat Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung die Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung in den Bereich der Prozesskosten einbezogen (WRP 1982, 25; MDR 1988, 239) und insoweit eine 5/10 Gebühr nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO als erstattungsfähig angesehen.
  • OLG Stuttgart, 07.08.2015 - 2 U 107/14

    AGB-Kontrollklage: Folgenbeseitigungsanspruch und Auskunftsanspruch des

    Vom Bestehen einer ausreichenden Sachkunde jedenfalls zur Bearbeitung durchschnittlich schwieriger Fallgestaltungen ist bei den anspruchsberechtigten Stellen im Sinne von §§ 3, 3a UKlaG auszugehen (BT-Drs. 15/1187, S. 25; KG, KGR 2006, 155).
  • LG Leipzig, 04.02.2010 - 8 O 1799/09

    Wirksamkeit einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmung

    Vorliegend bestand nach erstem Austausch der rechtlichen Argumente und einem Teilzugeständnis hinsichtlich einzelner Klauseln für die Klägerin durchaus die berechtigte Annahme, dass man auch hinsichtlich der weiteren Klauseln bei Einschaltung eines eigenen Rechtsanwaltes eine außergerichtliche Verständigung finden könnte (zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für Abnahmungen bsp.haft BGH, Urteil vom 12.04.1984, Az. I ZR 45/82 ; Brandenburgisches OLG, KG Beschluss vom 01.11.2005, Az. 1 W 334/05 ).
  • OLG Köln, 17.04.2012 - 9 U 207/11

    Die Kostenminderungspflicht in § 17 Abs. 5 c cc ARB 94 verstößt gegen das

    Der o.a. Kostenerstattungsanspruch umfasst nach fast einhelliger Auffassung gerade nicht notwendig auch die Kosten für einen eingeschalteten Anwalt, der die Abmahnung formuliert; solche Kosten sind nur erstattungsfähig, wenn dessen Einschaltung wirklich "erforderlich" war - was auch bei Verbänden, die wie hier der Kläger in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach §§ 4, 3 Abs. 1 Nr. 1 UklaG eingetragen sind, i.d.R. schon per se nicht der Fall sein soll, da diese personell, sachlich und finanziell so ausgestattet sein müssen, dass sie auch ohne anwaltlichen Rat in der Lage sein müssen, durchschnittlich schwierige Verstöße etwa gegen §§ 307-309 BGB zu verfolgen (s. auch BT-Drucks. 15/1187, S. 25; OLG Köln - 20. Senat, VersR 2011, 101; KG, KGReport 2006, 155; Palandt/ Bassenge , a.a.O., § 5 UKlaG Rn. 6; Köhler/Bornkamm/ Köhler , a.a.O., § 5 UKlaG Rn. 4; MüKo-ZPO/ Micklitz , 3. Aufl. 2008, § 5 UKlaG Rn. 12 und zu § 91 ZPO BGH, VersR 2009, 374).
  • OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 178/13

    Abmahnung nach Grundsatzentscheidung - Unterlassungsklage einer

    Vom Bestehen einer ausreichenden Sachkunde jedenfalls zur Bearbeitung durchschnittlich schwieriger Fallgestaltungen ist bei anspruchsberechtigten Stellen im Sinne von §§ 3, 3a UKlaG auszugehen (BT-Drs. 15/1187, S. 25; KG, KGR 2006, 155).
  • OLG Köln, 01.10.2010 - 20 U 126/09

    Das Transparenzgebot bei der Überschreibung einer Klausel mit "Wann können Sie

    Vom Bestehen einer solchen Sachkunde jedenfalls zur Bearbeitung durchschnittlich schwieriger Fallgestaltungen ist bei anspruchsberechtigten Stellen im Sinne von §§ 3, 3 a UKlaG indes auszugehen (BT-Drucks. 15/1187, S. 25; KG KGR 2006, 155).
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Rechtsprechung
   LG Zweibrücken, 18.01.2006 - Qs 6/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,26912
LG Zweibrücken, 18.01.2006 - Qs 6/06 (https://dejure.org/2006,26912)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.01.2006 - Qs 6/06 (https://dejure.org/2006,26912)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - Qs 6/06 (https://dejure.org/2006,26912)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verjährung eines Kostenerstattungsanspruchs (hier: Erstattung notwendiger Auslagen eines Verurteilten) nach dreißig Jahren; Herleitung der Frist nach dem am 1.1.2002 in Kraft getretenen Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts; Behandlung eines Feststellungsurteil ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 128
  • StV 2008, 376
  • Rpfleger 2006, 289
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 16.05.2008 - 6 W 65/08

    Verjährung eines zuerkannten Kostenerstattungsanspruchs

    Demnach beträgt die Verjährungsfrist eines prozessualen Kostenerstattungsanspruchs aufgrund einer rechtskräftigen Kostengrundentscheidung nach dieser Bestimmung 30 Jahre (vgl. LG Zweibrücken, Beschluss vom 18. Januar 2006, Rpfleger 2006, 289; BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - V ZB 189/05 - NJW 2006, 1962 - 1963 = MDR 2006, 1316 - 1317, der den vorgehenden Beschluss des OLG Stuttgart vom 15. November 2005, NJW-RR 2006, 1367, bestätigt hat; vgl. OLG München, Beschluss vom 5. Mai 2006 - 11 W 2155/05 - OLGR München 2006, 602 - alle zitiert nach juris; vgl. Bamberger/Roth/Henrich, BGB 2. Aufl. 2007, § 197 Rn 18; Erman/J. Schmidt-Räntsch, BGB 12. Aufl. 2008, § 197 Rn 12; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl. 2008, § 197 Rn 11; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., 2007, § 104 Rn 21 "Verjährung").
  • KG, 09.05.2016 - 1 Ws 4/16

    Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs des Nebenklägerbeistands gegen den

    Die Verjährungsfrist eines Kostenerstattungsanspruchs aufgrund einer rechtskräftigen Kostengrundentscheidung beträgt gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB dreißig Jahre (vgl. BGH NJW 2006, 1962 betreffend zivilprozessuale Kostenerstattungsansprüche; OLG Oldenburg NStZ 2006, 411, Senat, Beschluss vom 21. November 2007 - 1 Ws 245/07 - und LG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 128 betreffend strafprozessuale Kostenerstattungsansprüche).
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Rechtsprechung
   AG Berlin-Charlottenburg, 20.12.2005 - 227 C 43/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20800
AG Berlin-Charlottenburg, 20.12.2005 - 227 C 43/05 (https://dejure.org/2005,20800)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 20.12.2005 - 227 C 43/05 (https://dejure.org/2005,20800)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - 227 C 43/05 (https://dejure.org/2005,20800)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2006, 289
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 20.12.2005 - 227 C 43/05
    Dabei hat diese Partei die Obliegenheit, unter mehreren gleichgeeigneten Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (vgl. BGH NJW 2003, Seite 898, 900).
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